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Satzung

§ 1
Name, Sitz, Rechtsform
Die Stiftung führt den Namen Korff-Stiftung. Der Sitz ist München. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.

§ 2
Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung alleinerziehender, nach § 53 AO bedürftiger Mütter mit Kindern, die Unterstützung von Kindern, die aufgrund ihres seelischen und/oder körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie die Förderung von Kunst und Kultur.
2. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige sowie als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke im Sinne der steuerlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig.
3. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Zurverfügungstellung finanzieller oder sachlicher Mittel an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und öffentliche Körperschaften, die dieselben Zwecke verfolgen,
- die Förderung des Gemeinwohls auf den Gebieten der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege, insbesondere für Mütter in Not und Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche,
- den Ankauf und die Vermittlung von Werken der klassischen Moderne und der Gegenwartskunst für die Öffentlichkeit zugänglicher Einrichtungen, insbesondere Museen, und die Vergabe von Kunstaufträgen für die Förderung des künstlerischen Nachwuchses.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Satzung